Rechtssicherheit beim Umbau von Bestandsleuchten mit LED Umrüstsätzen
Beim Umbau einer Bestandsleuchte zum Betrieb mit LED Umrüstsätzen entsteht eine neue elektrotechnische Einheit.
Wer übernimmt die Produkthaftung wenn an der Bestandsleuchte Veränderungen vorgenommen wurden?
Der Hersteller der Bestandsleuchte sicher nicht !
Folgerichtig weist der ZVEI in seinem Whitepaper von 05/2024 darauf hin, dass die Prüfzeichen einer Leuchte nach
der Umrüstung ruhen. Damit ist klar, dass der Umrüster in die Produkthaftung eintritt und sein Label in der neuen
elektrotechnischen Einheit anbringen muss. Auf dem Label bestätigt der Umrüster mit dem CE Kennzeichen die
Einhaltung aller des CE Kennzeichens zu Grunde liegenden Normen. Außerdem muss darauf erkennbar sein,
wer die Umrüstung durchgeführt hat und somit in die Produkthaftung eintritt.
AMEV ist der Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltung. Dieser
Arbeitskreis regelt die technische Ausstattung öffentlicher Gebäude.
AMEV spricht zwar keine rechtliche Empfehlung aus, weist jedoch darauf hin, dass hinsichtlich Produkthaftung
und Gewährleistung, immer eine Einzelfallprüfung, ggf. durch einen Sachverständigen, durchzuführen ist und es
Firmen auf dem Markt gibt, die sich auf die Umrüstung von Leuchten spezialisiert haben und eine anschließende
Produkthaftung sowie Gewährleistung für ihre Arbeit übernehmen.
monos übernimmt die Produkthaftung nach Durchführung
eines eigens dafür entwickelten CE-Qualifizierung Prozesses
Weitere Info: