Rechtssicherheit beim Umbau von Bestandsleuchten mit LED Umrüstsätzen
Beim Umbau einer Bestandsleuchte zum Betrieb mit LED Umrüstsätzen entsteht eine neue elektrotechnische Einheit. Für die neue elektrotechnische
Einheit ist die bloße CE-Kennzeichnung des LED Umrüstsatzes nicht ausreichend
Konformitätsbewertung (ZVEI Mai 2024)
Führt die Modernisierung zu einer wesentlichen Veränderung ist eine neue Konformitätsbewertung schriftlich zu belegen, wie bei einem neuen Produkt
und in der Konformitätserklärung aufzunehmen. Das Produkt (neue elektrotechnische Einheit bestehend aus Bestandsgehäuse und LED-Umrüstsatz)
ist dann erneut mit der CE-Kennzeichnung zu versehen und alle Herstellerpflichten greifen (Z.B. Produkthaftung – das ist immer der Fall wenn nach
Umrüstung der Bestandsleuchte das ursprüngliche Leuchtmittel nicht mehr verwendet werden kann)
Achtung:
Zeichengenehmigungen (Prüfzeichen) der Ursprungsleuchte ruhen!
Um dies sicherzustellen, gibt es folgende Anforderungen an den Hersteller der Umrüstlösung und den Umrüstenden der Bestandsleuchte:
1. Hersteller der Umrüstlösung:
a) Risikoanalyse und - bewertung der Umrüstlösung vornehmen
b) EU-Konformität der Umrüstlösung feststellen
2. Umrüstender der Leuchte:
a) Eignungsprüfung der Bestandsleuchte: technisch / lichttechnisch
b) Durchführung einer Risikoanalyse und -bewertung der umgerüsteten Leuchte in Kombination mit eingebauter Umrüstlösung
(CE-Qualifizierung und Übernahme der Produkthaftung für die neue elektrotechnische Einheit)
monos hat einen Qualifizierungsprozess entwickelt, der die o.a. Vorgaben erfüllt und bei der Verwendung von monos Umrüstsätzen,
für klare Rechtssicherheit für Installateur und Betreiber sorgt.
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